- Gerätekosten
- Verbrauchsmitteln
- Arbeitskosten
- Fahrtkosten der Betriebe zu Ihrem Wohnort
Materialien sowie Sanitärobjekte können Sie jedoch nicht geltend machen.
Sofern Sie eine vermietete Immobilie besitzen (ganz gleich ob es sich dabei um eine Stadtwohnung oder eine Ferienwohnung handelt), haben Sie die Möglichkeit, den Erhaltungsaufwand sowie die Herstellungskosten von der Steuer abzusetzen.
Den Erhaltungsaufwand können Sie hierbei in Form von Werbungskosten von der jährlichen Steuer absetzen. Hierunter fallen all jene Maßnahmen, welche erforderlich sind, um den Erhalt Ihrer sanitären Bereiche zu sichern.
Im Gegensatz dazu steht der Herstellungsaufwand, welcher über eine Abschreibungsdauer der Immobilie abgesetzt werden muss. Beachten Sie hierbei, dass dieser nur geringfügige steuerliche Vorteile bietet.