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Förderung

Seit dem 01.01.2021 wurde gesetzlich verankert, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Haushalte bezuschusst, die auf nachhaltige Heizarten umrüsten, d.h. ihren Fokus auf erneuerbare Energien legen.
Der prozentuale Anteil variiert hierbei zwischen 20-50% – das bedeutet für Sie, dass Sie womöglich nur die Hälfte der Kosten bei der Modernisierung Ihrer Heizungsanlage zahlen müssen! Durch die Investition in eine nachhaltige, ressourcenschonende Zukunft und damit einhergehend der Reduktion Ihres CO2-Fußabdruckes sparen Sie bares Geld.

Laut der Bundesförderung für effiziente Gebäude gelten folgende Fördersätze auf die verschiedenen Heizungsanlagen:

Wechsel von Öl auf:
Erneuerbare Energien Hybridheizung: 45% Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 45% Gas-Hybridheizung: 40% Solarkollektoranlage: 30% Gasbrennwertheizung erneuert*: 20%

zuzüglich 5% bei Vorlegung eines individuellen Sanierungsplanes

*Gasbrennwertheizung erneuert bedeutet, dass die Anlage innerhalb von zwei Jahren mit einer Energiequelle erweitert wird, die erneuerbar ist (bspw. Solarthermie)

Wechsel von Gas auf:
Erneuerbare Energien Hybridheizung: 35% Biomasse- o. Wärmepumpenanlage: 35% Gas-Hybridheizung: 30% Solarkollektoranlage: 30% Gasbrennwertheizung erneuert*: 20%

zuzüglich 5% bei Vorlegung eines individuellen Sanierungsplanes

Selbstverständlich können wir Sie im Hinblick auf die Förderungen kompetent und sicher beraten.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist in drei Teilprogramme aufgeteilt: 1. Wohngebäude (BEG WG)
2. Nichtwohngebäude (BEG NWG)
3. Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Dabei sind folgende Personen, Organisationen und Unternehmen berechtigt, einen Antrag bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu stellen:

-Wohnungseigentümergemeinschaften
-Privatpersonen
-Freiberufler
-gemeinnützige Organisationen sowie Kirchen
-kommunale Gebietskörperschaften und Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln

-Kammern oder Verbände (Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts) -Unternehmen, auch Einzelunternehmer sowie kommunale Unternehmen -Wohnungsbaugenossenschaften und sonstige juristische Personen des Privatrechts
Sowohl Eigentümer, Pächter, Mieter eines Grundstücks oder Grundstückteils sowie Gebäude oder Gebäudeteils und Contractoren sind hierbei berechtigt, den Antrag zu stellen.

Grundlage für die Entscheidung, ob ein Antrag bewilligt wird, ist unter anderem ein Kostenvoranschlag der Leistungen, welcher zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr korrigiert werden kann. Daher raten wir Ihnen vorab zu einem Beratungsgespräch mit unserem Team rund um unseren Installations- und Heizungsbaumeister. Gerne können wir mit Ihnen zusammen das elektronische Antragsformular ausfüllen.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der BAFA.
BAFA