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Förderung

Baubegleitung und Fachplanung

Im Hinblick auf die Förderung erneuerbarer Energien werden auch Baubegleitungs- sowie Fachplanungsleistungen gefördert.

Diese kann jedoch nur beantragt werden, wenn eine der folgenden Maßnahmen umgesetzt wird:

  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Heizungstechnik
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Zusätzlich können Förderungen im Bereich Lärmschutz bei stationären Geräten technischer Anlagen beantragt werden.

Hierzu zählen bspw. Klimageräte, Lüftungsanlagen, Klein-Windenergieanlagen, Luftwärmepumpen sowie genehmigungsbedürfte KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) -Anlagen. Hierbei ist es allerdings unerlässlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beauftragen, um Ihre Geräte vorab zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren!
Zur energetischen Fachplanung zählt unter anderem die Konzeptionierung und Bestandsaufnahme, die Planung und Nachweisführung sowie die Beratungsleistungen.Die Bestandsaufnahme umfasst dabei die Dokumentation der Daten vor Ort, messtechnische Untersuchungen, die Entwicklung geeigneter, energieeffizienter Prozesse, die Erstellung von Beratungsinstrumenten sowie die Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzeptes mit Abstimmung der Systemauswahl und technischen Gebäudeausrüstung.
Als dann werden innerhalb der Planung und Nachweisführung sowohl Berechnungen zum Nachweis aufgestellt, Detailplanungen konzeptioniert und schriftlich dargelegt, Zertifikate geprüft und Varianten und Alternativlösungen ermittelt. Im Bereich Beratungsdienstleistung werden schlussendlich Einzelnachweise zusammengestellt, individuelle Gebrauchsanweisungen kreiert, Planungsvorschläge bewertet und schlussendlich ein Wartungsfahrplan ausgearbeitet.

Daneben umfasst die energetische Baubegleitung sowohl die Vorbereitung der Baubegleitung als auch die Baubegleitung während des Prozesses sowie die Umsetzung der Maßnahme.

Miteinbezogen wird hier die Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs, die Unterstützung bei Ausschreibungen und Angebotseinholungen, die Prüfung und Bewertung von Angeboten und Leistungsverzeichnissen, die Teilnahme an Baubesprechungen, die Aufstellung eines Bauzeitenplans sowie schlussendlich die Koordination des Bauablaufs.Während der Baubegleitung unterliegt die Förderung sowohl der Baustellenbegehung als auch der Meilensteinprüfung sowie der Dokumentation der Prüfung vor Ort.
Nach Umsetzung der Maßnahme kann die Rechnungsprüfung, die baubegleitende Kostenkostrolle, das Aufstellen eines Energieausweises sowie die Messung der Luftqualität gefördert werden.Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb unserer Aufzählungen lediglich einen Teil der zu fördernden Leistungen aufgelistet haben.Für eine vollständige Auflistung besuchen Sie die Website der BAFA . Wir beraten Sie gerne.