Sofern dieser (aus technischen Gründen) nicht durchgeführt werden kann, stellt die Mindestanforderung ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 dar. Selbstverständlich kann unser zuständiger Installations- und Heizungsbauermeister einen hydraulischen Abgleich oder den beschriebenen Heizungscheck durchführen. Mit Hilfe des hydraulischen Abgleichs stellen wir Ihre Heizungsanlage so ein, dass die ausgestrahlte Luft das Haus gleichmäßig erwärmt. Dies geschieht durch eine vorangegangene Analyse der tatsächlich benötigten Wärmemenge der Räume. Hierbei berücksichtigt unser Team sowohl die Dämmung Ihrer Wände als auch Ihrer Fenster. Der hydraulische Abgleich selbst wird vom BEG EM gefördert, sodass Sie ca. 20% der Kosten zurückerhalten.