Neben der Förderung energieeffizienter Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen können Sie auch von einem Steuervorteil profitieren.
Diesen Steuerbonus können Sie dann geltend machen, wenn Sie seit mindestens 10 Jahren Besitzer und Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung sind. Beachten Sie, dass der Steuerbonus nur dann ausgezahlt wird, wenn Sie von den Fördermöglichkeiten der BAFA oder KFW Abstand nehmen. Die Sanierungskosten können Sie im selben Jahr der Beendigung der Sanierungsarbeiten absetzen – der Maximalbetrag liegt hier bei 40.000 Euro bei bis zu 20% der Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Hierbei werden jegliche Unkosten in Hinblick auf Material und Lohn angerechnet.
Im Klimaschutzprogramm 2030 wurde festgelegt, dass energetische Sanierungen dann steuerlich bezuschusst werden, sollten sie zwischen dem 01.01.2020 und zum 31.12.2029 stattgefunden haben. Dabei wird die Bezuschussung in Höhe von 20% auf drei Jahre verteilt. Im ersten Jahr, d.h. bei Abschluss der Sanierung, erhalten Sie 7%, maximal 14.000€. Im zweiten Jahr, d.h. nach Abschluss der Arbeiten, erhalten Sie noch einmal 7%, maximal 14.000€. Im dritten Jahr beträgt die Steueranrechnung 6% der Sanierungsausgaben und maximal 12.000€.
Dies bedeutet, dass Sie ca. 200.000€ Sanierungskosten vorweisen müssen, um den vollen Steuerbonus zu erhalten.
Folgende Sanierungsmaßnahmen werden dabei gefördert:
-Wärmedämmung (Wände, Dachflächen, Geschossdecken)
-Erneuerung von Fenstern und Außentüren
-Erneuerung der Heizungsanlage
-Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
-Optimierung bestehender Heizungsanlagen (>2 Jahre) sowie Einbau digitaler Systeme
-Sommerlicher Wärmeschutz
-Beratungsleistungen/Energieberater
Die Kosten der Beratungsleistung einer Fachkraft im Bereich Energie können hierbei sogar bis zu 50% von der Steuer abgesetzt werden, wobei diese Rückzahlung nur einmal berücksichtigt wird.
Das Formular für den Steuerbonus finden Sie beim Bundesfinanzministerium (please add the following link to „Bundesfinanzministerium“).
Gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter und beraten Sie, welche Fördermöglichkeit für Sie in Frage kommt.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-01-14-steuerliche-foerderung-energetischer-massnahmen-an-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden-einzelfragen-zu-paragraf-35c-EStG.pdf?__blob=publicationFile&v=1