Im Klimaschutzprogramm 2030 wurde festgelegt, dass energetische Sanierungen dann steuerlich bezuschusst werden, sollten sie zwischen dem 01.01.2020 und zum 31.12.2029 stattgefunden haben. Dabei wird die Bezuschussung in Höhe von 20% auf drei Jahre verteilt. Im ersten Jahr, d.h. bei Abschluss der Sanierung, erhalten Sie 7%, maximal 14.000€. Im zweiten Jahr, d.h. nach Abschluss der Arbeiten, erhalten Sie noch einmal 7%, maximal 14.000€. Im dritten Jahr beträgt die Steueranrechnung 6% der Sanierungsausgaben und maximal 12.000€